Rektor-Wahl bleibt ohne Ergebnis

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Die Entscheidung, wer Prof. Dr. Winfried Lieber als Rektor der Hochschule Offenburg nachfolgt, ist vertagt. Die zuständigen Gremien konnten sich am Donnerstag nicht auf einen Kandidaten einigen.

Eine weibliche Hand steckt einen Wahlzettel in eine hölzerne Wahlurne.
© Hochschule Offenburg

Auf die öffentliche Stellenausschreibung Ende vergangenen Jahres hin hatten bis Ende Januar knapp 20 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen eingereicht. Eine Findungskommission aus Vertretern des Hochschulrats und des Senats sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unter der Leitung des Hochschulratsvorsitzenden Ulrich Kleine prüfte die eingegangenen Bewerbungen und erstellte einen Wahlvorschlag für die Amtsnachfolge des Ende August in Ruhestand gehenden Prof. Dr. Winfried Lieber.

Dieser Wahlvorschlag mit einem externen Kandidaten wurde den für die Rektor-Wahl zuständigen Gremien, dem Hochschulrat mit elf Mitgliedern und dem Senat mit 23 Mitgliedern, vorgelegt. Der Senat machte dann von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch und entschied Ende April, einen weiteren externen Kandidaten als ergänzenden Wahlvorschlag für die Wahl der Rektorin beziehungsweise des Rektors zu nennen. Dazu erteilte das Ministerium vergangene Woche sein Einvernehmen.

Am Donnerstag stellten sich alle vorgeschlagenen Kandidaten den beiden Gremien nun in nichtöffentlichen Sitzungen persönlich vor. Anschließend sollte in einer gemeinsamen, hochschulöffentlichen Sitzung von Hochschulrat und Senat die Wahl des neuen Rektors erfolgen. In drei getrennten Wahlgängen konnten sich beide Gremien jedoch nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen. Bei der anschließenden Abstimmung über den weiteren Fortgang waren sich Hochschulrat und Senat dann allerdings einig: Sie erklärten die Wahl für gescheitert. Damit muss die Stelle des Rektors nun neu ausgeschrieben werden.

Prof. Dr. Winfried Lieber sagte zum Wahlausgang: „Ich bedaure, dass das Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Andererseits belegt die Entscheidung, die Stelle erneut auszuschreiben,  die hohe Verantwortung beider Gremien.“