International Business Consulting
Um was geht es ?
Die Perspektive der beruflichen Tätigkeit für die Absolventen unseres MBA-Programms reicht von dem Einstieg in die klassische Unternehmensberatung bis hin zum Berufsfeld des Inhouse- Consultant. Letzteres wird durch die Tatsache gefördert, dass Manager - als Generalisten - sich zusehends mit internen Beratungstätigkeiten konfrontiert sehen.
Konsequenz des beschriebenen Stellenprofils: Umfänglicher Einsatz von Cases, die die Vermittlung eines umfänglichen Know-hows sowie die Kompetenz, in interdisziplinären und internationalen Teams zu arbeiten, gewährleisten.
Das Programm legt in der fachlichen Wissensvermittlung (neben dem Bereich General Management) einen Fokus auf die Consulting- Themen Logistik, Finanzen und IT.
Falls sie weitere Informationen über den Master Studiengang IBC benötigen, besuchen sie uns doch auf mba-ibc.com.
Abschlussgrad |
Master of Business Administration (MBA) |
Unterrichtssprache | Englisch |
Regelstudienzeit | 3 Semester |
Studienbeginn | Wintersemester |
Ende Bewerbungsfrist |
30. Juni (mit Wohnsitz außerhalb der EU) 15. Juli (mit Wohnsitz innerhalb der EU) |
Studiengebühren | 10.400,- € + Verwaltungsgebühr und Service Contribution |
Zulassungsvoraussetzungen | Überdurchschnittlicher Bachelor mit mind. 210 ECTS, zwei Jahre Berufserfahrung, nachgewiesene Englischkenntnisse (TOEFL 87, IELTS 6.5 oder APIEL 3.0), APS (für Bewerber aus China, Indien und Vietnam) und zwei Empfehlungsschreiben |
Arbeitserfahrung | Zwei Jahre Berufserfahrung (Praktika werden nicht eingerechnet) |
Auswahlverfahren | Ja |
Akkreditierung | Ja |
ECTS | 90 credits |
Wichtige Links
Studien- und Prüfungsordnung
Bestimmungen über den formalen Ablauf von Studium und Prüfungen sowie über die Zulassungsbedingungen zu Prüfungen
Modulhandbuch
Inhaltliche Beschreibung der Lehrfelder des Studiengangs
Qualifikationsziele
Kompetenzmatrix basierend auf ECTS
Studienverlauf MBA IBC
Studienverlauf des Programms
Services
Wissenswertes
Studierende an der Hochschule Offenburg müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Vewaltungskostenbeitrag pro Semester: € 70,00 (entfällt für Sonderstipendiaten und Austauschstudierende von Partnerhochschulen, die keinen Abschluss anstreben)
- Sozialbeitrag pro Semester für das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald: € 65,00 (für Mensa, Wohnheime, Beratungsstellen, usw)
- Beitrag der Verfassten Studierendenschaft pro Semester: € 25,00 (entfällt für Austauschstudierende von Partnerhochschulen und Sonderstipendiaten)
- Pauschale Servicegebühr pro Semester für Studierende der internationalen Master-Studiengänge der Graduate School: € 150,00 (für Wohnungsvermittlung, Ausflüge und Exkursionen, Mentoren, usw.).
- MBA-Studiengebühren für Studierende des Studiengangs International Business Consulting: insgesamt € 10.400,00 für das gesamte Studium (3 Semester). Studierende des MBA-Studiengangs zahlen keine zusätzlichen Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg.
- Studiengebühren pro Semester des Landes Baden-Württemberg für Nicht-EU-Bürger: € 1.500,00. Sie sind von den € 1.500,00 Studiengebühren befreit wenn Sie:
- Bürger der Europäischen Union und/oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind
- Ehepartner oder Kind eines Bürgers der Europäischen Union und/oder der Europäischen
- Wirtschaftsgemeinschaft sind
- Ihr Abitur in Deutschland erworben haben
- In Deutschland als Flüchtling anerkannt sind
- Austauschstudierende/r von einer Partnerhochschule sin, oder
- bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 in dem Studiengang eingeschrieben waren
- Studiengebühr pro Semester des Landes Baden-Württemberg für ein Zweitstudium: € 650,00 (nur für Studierende, die von der Studiengebühr des Landes Baden-Württemberg in Höhe von €1.500,00 befreit sind und bereits einen Masterabschluss in einem konsekutiven Studiengang in Deutschland erlangt haben)
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Rechtlich bindend sind die jeweils aktuellen Gesetze des Landes Baden-Württemberg. Mehr Informationen zu den Studiengebühren auf folgender Webseite: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studium/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium/
Die jeweiligen Zahlungsfristen werden mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Austauschstudierende von Partnerhochschulen und Sonderstipendiaten bezahlen den Beitrag nach der Ankunft in Offenburg.
Im Unterschied zu anderen Ländern vergeben Hochschulen in Deutschland kaum Stipendien. Wichtigster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der auch eine Stipendiendatenbank anbietet. Eine weitere Informationsquelle bietet der European Funding Guide. Bitte beachten Sie, dass eine Stipendienbewerbung nur vom Heimatland aus bei den DAAD-Außenstellen erfolgen kann.
Außerdem gibt es einige wenige Stipendien für internationale Studierende, durch welche diese für 1 Jahr von den staatlichen Studiengebühren in Höhe von 1500 EUR befreit werden könnnen. Antragsberechtigt sind die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden ab dem zweiten Fachsemester des jeweiligen Studiengangs.
Wichtige Ansprechpartner für finanzielle Fördermöglichkeiten sind außerdem verschiedene Stiftungen und Begabtenförderungswerke. Auch sie bieten Stipendien für internationale Studierende an. Die Bedingungen sind jedoch oft sehr unterschiedlich und müssen direkt bei den jeweiligen Organisationen erfragt werden. Auch hier beraten Sie die DAAD-Außenstellen im Heimatland.
Die Studierenden müssen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Darunter fallen Kosten für Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Bücher, Freizeitgestaltung, Transport und Sonstiges. Je nach Lebensstil belaufen sich die Lebenshaltungskosten auf circa 992,00 Euro im Monat, die sich ungefähr so zusammensetzen:
Miete | 430 |
Krankenversicherung | 132 |
Bücher und Lernmaterial | 41 |
Lebensmittel | 275 |
Kleidung, Transport, usw. | 114
|
Kosten pro Monat
| 992
|
Nähere Informationen zu Unterkunft und Mietpreisen, die variieren können, finden Sie unter Wohnraumvermittlung.
Besonders in den ersten Tagen sind viele Ausgaben (Mietkaution, Miete, Krankenversicherung, eAT-Gebühren, etc.) zu tätigen. Bitte denken Sie daran, genügend Bargeld für die Zeit nach der Ankunft mitzubringen.
Ausländische Studierende aus der EU haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Viele Jobs werden auf den "schwarzen Brettern" an der Hochschule ausgeschrieben. Auch die Agentur für Arbeit hilft bei der Job-Vermittlung für Studierende. Die meisten Jobs erfordern zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, können in Deutschland nur eingeschränkt (120 Tage im Jahr) arbeiten.
Eine Ausnahme ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule: Diese kann länger als 120 Tage im Jahr ausgeübt werden. Die Anzahl dieser Stellen ist jedoch beschränkt.
Merkblatt Mindestlohngesetzt: In Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Wirtschaft und anderen Arbeitgebern vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes – Informationen für Hochschulen, herausgegeben durch haw-bw.de.
- Nach der Zulassung
- Visa
- Finanzielle Voraussetzungen
- Health Insurance
- Stipendien
- Buddy Program
- Transportation
Sobald Sie an der Hochschule Offenburg zugelassen sind, können Sie diesen Bereich als Informationsquelle für die Vorbereitungen vor Ihrer Ankunft nutzen. Hier erfahren Sie mehr über erforderliche Dokumente, Studiengebühren und Lebenshaltungskosten, Unterkunft und Transport und vieles mehr.
Eine weitere gute Informationsquelle ist die DAAD-Broschüre "Studieren in Deutschland - Ein praktischer Leitfaden für internationale Studierende".
Studierende, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für das Studium in Deutschland eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis. Für Studierende, die Bürger eines EU-Landes sind, gelten andere Einreise- und Genehmigungsbestimmungen. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen erhalten Sie beim deutschen Konsulat in Ihrem Land.
Wir empfehlen, Ihr Visum drei Monate im Voraus zu beantragen, da die Bearbeitung in einigen Fällen länger dauern kann. Achten Sie auch darauf, das richtige Visum zu beantragen, da Sie mit einem Touristenvisum nicht studieren dürfen.
Eine umfassende Liste mit Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts zu den Visabestimmungen.
Wenn Sie für Ihren Visumantrag eine deutsche Adresse angeben müssen und Ihre noch nicht kennen, können Sie die Daten der Hochschule Offenburg (Badstraße 24, 77654 Offenburg) angeben.
Um in Deutschland studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Aufenthalt hier finanzieren können. Die deutschen Behörden gehen von einem Mindestbetrag aus, den Sie monatlich zur Verfügung haben müssen. Zurzeit sind dies ca. € 992 pro Monat, also insgesamt über € 11.904. für das erste Studienjahr. Eventuell können auch höhere Nachweise verlangt werden.
Den Finanzierungsnachweis können Sie auf unterschiedliche Art vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land nach den Details. Sehr verbreitet ist die Einrichtung eines Sperrkontos, auf dem das Geld hinterlegt wird. Die Sperrkonten können z. B. bei der Deutschen Bank, Fintiba oder Expatrio eingerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um externe Dienstleister handelt, die nicht mit der Hochschule Offenburg verbunden sind.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist die Studiengebühren von dem Geld auf dem Sperrkonto zu bezahlen, da von diesem Konto monatlich nur eine bestimmte Summe abgehoben werden kann.
Unter dem Punkt Finanzielles finden Sie auf dieser Internetseite außerdem ausführliche Informationen zum Thema Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Stipendien.
Für die ersten Tage nach der Ankunft sollten Sie außerdem genügend Bargeld mitbringen, da gleich zu Beginn mehrere Ausgaben anstehen und es auch einige Tage dauern kann, bis ein neues Bankkonto eröffnet ist. Bedenken Sie, dass Auslandsüberweisungen sehr lange (bis zu drei Wochen) dauern können.
Weitere Informationen für die Zeit nach der Ankunft finden Sie unter Die ersten Tage.
Wer in Deutschland studieren will, muss eine Krankenversicherung haben. Ohne diesen Krankenversicherungsschutz können sich Studierende nicht immatrikulieren. Internationale Studierende müssen sich sofort nach Ihrer Ankunft in Deutschland krankenversichern. Dazu bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen günstige Studententarife an, die ca. € 100,00 pro Monat kosten.
Mit einigen Ländern (EU-Staaten) bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen.
Denken Sie daran, für die ersten Tage auch eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese muss jedoch nur solange gelten, bis Sie bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sind.
Der größte Stipendiengeber für internationale Studierende in Deutschland ist der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD), der auch eine Stipendiendatenbank anbietet. Bitte beachten Sie, dass eine Stipendienbewerbung nur vom Heimatland aus bei den DAAD-Außenstellen erfolgen kann.
Die Hochschule Offenburg unterstützt internationale Studierende mit einem Mentorenprogramm. Studierende aus höheren Semestern helfen den Neuankömmlingen, sich in den ersten Wochen zurecht zu finden. Der erste Kontakt über E-Mail beginnt schon vor der Ankunft in Deutschland.
Die Mentoren sind persönliche Assistenten im Alltag: sie holen die neuen Studierenden vom Bahnhof ab, bringen sie zur Unterkunft, helfen bei Sprachproblemen, unterstützen bei Behördengängen und anderen organisatorischen Dingen wie Mietvertrag oder Kontoeröffnung. Außerdem zeigen sie Offenburg und Umgebung und geben Tipps für die Freizeitgestaltung. Schon oft sind auf diesem Wege enge Freundschaften entstanden.
Offenburg ist gut zu erreichen. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Verkehrsverbindungen zu den beiden Standorten der Hochschule Offenburg.
- Campus Offenburg
Badstr. 24
77652 Offenburg
Deutschland - Campus Gengenbach
Klosterstr. 14
77723 Gengenbach
Deutschland
Flughäfen
Die meisten ausländischen Studierenden landen in Frankfurt am Main, dem größten internationalen Flughafen in Deutschland. Weitere Flughäfen in der Nähe sind: Karlsruhe /Baden-Baden, Basel-Muhlhouse (CH/F), Straßburg (F), Stuttgart und Zürich (CH). Am Flughafen Frankfurt gibt es einen Fernbahnhof mit Zug-Verbindungen nach Offenburg.
Mit dem Zug
Offenburg liegt direkt an der Bahnstrecke Hamburg-Basel und ist mit dem Zug gut zu erreichen. Vom Flughafen Frankfurt aus gelangen Sie am besten mit dem ICE nach Offenburg, die Fahrt dauert ca. 1,5 Stunden. Es gibt stündliche Verbindungen (manchmal mit Umsteigen in Mannheim). Nähere Informationen zu Fahrplänen und Preisen bei bahn.de.
Mit dem Auto
Mit dem Auto erreichen Sie Offenburg über die Autobahn A5, Ausfahrt Offenburg. Der Weg zur Hochschule ist ausgeschildert.
- Immatrikulation
- Kontoeröffnung & Zahlungsverkehr
- Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Anmeldung beim Ausländeramt
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- GEZ-Gebühr
- Einführungsveranstaltungen
Nach Ihrer Ankunft in Offenburg müssen Sie sich an der Hochschule immatrikulieren. Austauschstudierende schreiben sich beim International Office ein, Master-Studierende bei der Graduate School.
Austauschstudierende zahlen die Semesterbeiträge direkt vor der Immatrikulation bar bei der Zahlstelle der Hochschule (Zimmer A106, Campus Offenburg).
Studierende der Graduate School müssen ihre Gebühren bereits vorher bis zu dem vorgegebenen Termin überwiesen habe, damit ihre Zulassung überhaupt gültig wird.
Informationen zu den Gebühren finden Sie beim Menüpunkt "Finanzierung".
Nach der Einschreibung erhalten Sie die Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis, in Offenburg ist das die Studierendenkarte OSKAR, die viele Vorteile bietet. Ebenso erhalten Sie einen Hochschul-Account mit Email-Adresse.
Möglichst bald nach Ihrer Ankunft sollten Sie ein Bankkonto eröffnen. Damit lassen sich monatliche Zahlungen wie Miete und Versicherungsbeiträge einfach regeln. Die meisten Banken und Sparkassen bieten kostenlose Girokonten für Studierende an. Es ist sinnvoll darauf zu achten, dass die von Ihnen gewählte Bank auch eine Filiale an Ihrem Wohnort besitzt oder zumindest die Möglichkeit bietet, an einer örtlichen Bankfiliale kostenlos Geld abzuheben. Bringen Sie zur Kontoeröffnung Ihren Reisepass und Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit.
Es empfiehlt sich, gleich zu Anfang etwas Bargeld auf das Konto einzuzahlen, weil Überweisungen aus dem Ausland unter Umständen länger (bis zu 3 Wochen) dauern können. Bringen Sie deshalb und für weitere Anfangsausgaben der ersten Tage genügend Bargeld mit.
Zahlungsweisen in Deutschland:
Überweisung: bargeldlose Übertragung von einem Konto auf ein anderes, der Auftrag wird per Überweisungsformular oder online gegeben.
Dauerauftrag: die Bank wird beauftragt, immer an einem regelmäßig wiederkehrenden Termin eine bestimmte Summe an den selben Empfänger zu überweisen (z.B. immer am Monatsanfang die Miete an den Vermieter).
Einzugsermächtigung: wird an Zahlungsempfänger erteilt, die zwar regelmäßig, aber variierende Geldbeträge direkt vom Konto abrufen können (z.B. für die monatliche Telefonrechung).
In Deutschland wird auch viel bar bezahlt, vor allem kleinere Beträge. Kreditkarten sind zwar relativ verbreitet, doch für alltägliche Einkäufe wenig üblich. Weit verbreitet ist jedoch das Zahlen per EC-Karte. Wenn Sie ein deutsches Konto einrichten, können Sie auch die Geldautomaten des Bankinstituts kostenlos nutzen und mit der Master/EC-Karte einkaufen.
Krankenversicherung:
Wer in Deutschland studieren will, muss krankenversichert sein. Für die Immatrikulation an der Hochschule Offenburg benötigen Sie deshalb einen Krankenversicherungsnachweis, d.h. eine Bestätigung darüber, dass Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten günstige Studierendentarife an, die ca. € 90,00 pro Monat kosten.
Internationale Studierende aus EU-Ländern, die in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, können sich den Versicherungsschutz in Deutschland anerkennen lassen. Bringen Sie dafür Ihre European Health Insurance Card (EHIC) mit!
Allgemeine Informationen zum deutschen Gesundheitssystem finden Sie hier.
Ein Merkblatt zum Download mit Fakten und Informationen speziell für Studierende steht Ihnen hier zur Verfügung.
Haftpflichtversicherung:
Durch Entrichtung des Semesterbeitrags besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Offenburg Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Diese gilt allerdings nur für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen stattfinden.
Details zu Versicherungsdeckung etc. entnehmen Sie bitte der Web Seite des Studierendenwerks Freiburg-Schwarzwald.
Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie jemand anderem oder dessen Eigentum Schaden zufügen. In Deutschland sind Sie gesetzlich für solche Schäden verantwortlich, und zwar nicht nur für den materiellen Schaden, sondern auch z.B. für gesundheitliche Schäden. Daher ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, wenn Sie in Deutschland reisen oder leben.
Für Studierende der Graduate School schließen wir eine eigene Haftpflichtversicherung ab, die auch Schäden abdeckt, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Hochschule stehen. Die Versicherungsbeiträge werden durch die Service Contribution finanziert. Studierenden, z.B. Austauschstudierenden, die in einem der anderen Studiengänge studieren und/oder nicht verpflichtet sind die Service Contribution zu entrichten, empfehlen wir dringend, eine eigene Haftpflichtversicherung für € 24,00 im Jahr abzuschließen!
Internationale Studierende müssen sich innerhalb einer Woche beim Ausländeramt an ihrem Wohnort melden und ihren Wohnsitz registrieren lassen. Bei visumspflichtigen Studierenden wird dort auch das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt und Sie erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). EU-Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis aber eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung und müssen sich ebenfalls am Ausländeramt anmelden und bei Adressänderung abmelden. Für Studierende mit Wohnsitz in Offenburg ist das Ausländerbüro zuständig, für die anderen Gemeinden in der Ortenau (auch Gengenbach) das Ausländeramt im Landratsamt Ortenaukreis.
Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Reisepass
- Passbild
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Offenburg
- Finanzierungsnachweis
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und von der Ausländerbehörde ausgehändigt.
Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Wichtig: Der eAT ist nur so lange gültig wie der eingetragene, dazugehörige Reisepass. Achten Sie daher bitte auf die ausreichende Gültigkeit Ihres Reisepasses bzw. beantragen Sie rechtzeitig eine Passverlängerung.
Nebenbestimmungen und sonstige Auflagen zum Aufenthaltstitel (z.B. Beschäftigungserlaubnis) werden im Chip des eAT gespeichert und auf ein Zusatzblatt gedruckt. Auf dem Kartenkörper wird die Anmerkung „siehe Zusatzblatt“ aufgedruckt. Sie müssen Pass, die eAT-Chipkarte und gegebenenfalls das Zusatzblatt immer mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass Reisen in andere Schengen-Länder erst nach Aushändigung des eAT erlaubt sind.
Kosten für den eAT:
- für bis zu einem Jahr: € 100,00
- mehr als ein Jahr: € 110,00
- Verlängerung für mehr als 3 Monate: € 80,00
Wie und wo erhalten Sie die Chipkarte des eAT:
- Antragsformular beim Ausländerbüro abholen
- Antragsformular ausfüllen und unterschreiben und wieder beim Ausländerbüro abgeben. Dort bekommen Sie eine neue Checkliste
- Checkliste und alle Unterlagen beim Bürgerbüro abgeben
- per E-Mail: Einladung/Termin zur elektronischen Erfassung der Fingerabdrücke
- per E-Mail: Nachricht, dass der eAT zur Abholung bereitliegt
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum eAT in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de/eaufenthaltstitel
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland alle Bewohner einer Wohnung gemeinsam verpflichtet sind, einen monatlichen Betrag von € 18,36 an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) zu zahlen. Dies bedeutet, dass nur eine Person pro Wohngemeinschaft verpflichtet ist, die GEZ-Gebühr zu entrichten. Die Bewohner einer gemeinsamen Wohnung sind hierbei selbst für die Aufteilung der Kosten untereinander verantwortlich.
Falls Sie Ihre Wohnung mit anderen Personen teilen, klären Sie daher bitte zunächst ab, ob andere Mitbewohner eventuell bereits GEZ-Gebühren entrichten. BaföG-Empfänger können sich von der Gebühr befreien lassen. Sobald eine Person in einer Wohngemeinschaft nicht befreit ist, muss jedoch die volle GEZ-Gebühr für die Wohnung bezahlt werden.
Falls Sie alleine wohnen oder bisher noch niemand die GEZ-Gebühr für Ihre Wohngemeinschaft entrichtet, sind Sie verpflichtet, Ihren Haushalt selbst bei der GEZ anzumelden. Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen der GEZ-Gebühr gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Zahlung der GEZ-Gebühr beginnt mit Bezug einer Wohnung und endet in dem Monat, in dem man ausgezogen ist und den Auszug beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat. Vergessen Sie daher nicht, auch Ihren Auszug aus der Wohnung wieder bei der GEZ zu melden.
Nähere Informationen bietet das Informationsblatt des Deutschen Studentenwerks.
Zu Semesterbeginn finden für internationale Studierende Einführungsveranstaltungen statt, an denen sie den Campus, Professoren und Dozenten sowie andere Studierende kennenlernen. Offene Fragen rund ums Studium können auf diesen Informationsveranstaltungen geklärt werden.
Für Austauschstudierende: "Introduction Day", am Tag vor Vorlesungsbeginn.
Für Master-Studierende: gemeinsames Orientierungswochenende im Schwarzwald oder am Bodensee.
Die genauen Termine und Details werden gesondert mitgeteilt.