Vorfahrt für die Bildung

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Bis 2020 bringt das Land rund 1,7 Milliarden Euro für die Finanzierung der Hochschulen ein. Im Vorfeld der Unterzeichnung des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags wurden einige Punkte im Sinne der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verbessert.

Finanzminister Dr. Nils Schmid bei der feierlichen Vertragsunterzeichnung in Stuttgart. // Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg

Als Mitglied der Verhandlungskommission konnte Rektor Prof. Dr. Winfried Lieber gemeinsam mit seinen Kollegen erreichen, dass bezogen auf die ursprüngliche Ankündigung des Ministeriums vom Juni 2014 einige Punkte im Sinne der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verbessert wurden. Die Verstetigung der Qualitätssicherungsmittel in die Grundfinanzierung ist dabei ein Punkt, der für mehr Stabilität und Planungssicherheit für die Hochschule sorgt. Nicht zufrieden ist die Hochschulleitung damit, dass bis Ende der Laufzeit 2020 keine Umwandlung von Hochschule 2012-Ausbaumitteln in die Grundfinanzierung erfolgt. Damit müssen alle seit 2007 geschaffenen Studienplätze weiterhin aus befristeten Töpfen finanziert werden.

„Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag ist uns ein Durchbruch für die Wissenschaftsfinanzierung in Baden-Württemberg gelungen“, sagte Winfried Kretschmann. Die besondere Qualität des Vertrags liege aber nicht nur darin, dass zusätzliches Geld ins System komme. „Mehr Geld für die Grundfinanzierung bedeutet auch mehr Hochschulautonomie und weniger staatliche Steuerung, mithin mehr Freiräume für Forschung, für kreatives Denken und Arbeiten und für eine selbstbestimmte Entwicklung der Hochschulen“, so der Ministerpräsident.

Am Ende der sechsjährigen Laufzeit des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags im Jahr 2020 werde die Grundfinanzierung der Hochschulen von heute 2,47 auf dann über drei Milliarden Euro pro Jahr angestiegen sein. Über die Gesamtlaufzeit des Vertrags fließen so rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich in die Grundfinanzierung. „Baden-Württemberg ist damit das erste Land, das bei der Grundfinanzierung der Hochschulen die Empfehlung des Wissenschaftsrates umsetzt“, betonte Kretschmann.

„Mit dem Vertrag schaffen wir Planungssicherheit für unsere Hochschulen“, erklärte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Die Hochschulen haben damit nun die Freiheit, bis zu 3800 neue Stellen in der Grundfinanzierung einzurichten“, sagte Bauer. Der Vertrag berücksichtige außerdem die Sondersituation der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und der Dualen Hochschule (DHBW). Beide Hochschularten hatten sich in den letzten Jahren überproportional am Ausbau der Studienplätze beteiligt. „Wir werden deshalb nun einen Konstruktionsfehler der alten Landesregierung beseitigen und erstmals auch die Personalkostensteigerungen in den Ausbauprogrammen mitfinanzieren“, sagte Bauer.

Über die Erhöhung der Grundfinanzierung hinaus ist auch die Erhöhung des Sanierungsbudgets Bestandteil des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags. Das Bauprogramm in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro ergänzt die bisherigen Landesmittel im Hochschulbau von rund 220 Millionen pro Jahr. „Bei der Erhöhung der Grundfinanzierungs- und der Baumittel bringt das Land insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich ein. Das ist ein klares Bekenntnis zum Innovationsstandort Baden-Württemberg“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Damit schaffen wir Perspektiven für die klugen Köpfe in unserem Land. Wir versetzen die Hochschulen in die Lage, ihre nationalen Spitzenpositionen zu verteidigen und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.“

Die Eckpunkte der neuen Hochschulfinanzierung im Überblick:

  • Anhebung der Grundfinanzierung um drei Prozent pro Jahr entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Das bedeutet rund 2,2 Milliarden Euro zusätzliche Grundfinanzierungsmittel über die Laufzeit des Vertrags. Die alten Solidarpakte hingegen hatten die Grundfinanzierung zunächst abgesenkt und dann gedeckelt.
  • Zusätzliche Mittel für den Hochschulbau in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr (= 600 Millionen Euro bis 2020). Dies ist ein neues Qualitätselement. Die alten Solidarpakte kannten keine Vereinbarungen zu Sanierungs- und Bauvorhaben an den Hochschulen und Universitätskliniken.
  • Bis 2020 wird Baden-Württemberg knapp 1,1 Milliarden Euro (entspricht der Hälfte der Grundfinanzierungserhöhung) + 600 Millionen Euro (zusätzliche Baumittel), in Summe also rund 1,7 Milliarden Euro neue Mittel für die Finanzierung der Hochschulen aufwenden.
  • Die bisherigen Rücklagen der Hochschulen werden übertragen. Die Hochschulen betreiben ein leistungsfähiges Rücklagenmanagement und sorgen für eine transparente Darstellung ihrer Rücklagen und deren Bindung.
  • Die andere Hälfte des Grundmittelaufwuchses (ebenfalls 1,1 Milliarden Euro) wird durch die Veredelung von Programm- in Grundmittel erreicht. D.h., Programmfinanzierungen des Landes werden verstetigt und schrittweise in die Grundfinanzierung überführt. Dies erhöht die Flexibilität und stärkt die Planungssicherheit bei der Schaffung und Entfristung von Stellen. Damit wird ein zentraler Fehler des alten Solidarpakts korrigiert.
  • Die Qualitätssicherungsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro sind ebenfalls Teil dieser Veredelung. Hierbei verbleiben aber 20 Millionen Euro, über die die Studierenden fortan in einem gesetzten Rahmen entscheiden können, wie sie zur Verbesserung der Lehre verwendet werden.
  • Bei den HAWen und der DHBW, die sich überproportional am Ausbau der Studienplätze beteiligt haben, werden die Personalkostensteigerungen erstmals auch in den noch verbleibenden Ausbauprogrammmitteln vom Land mitfinanziert.
  • Energiekosten der Universitäten werden eigens berücksichtigt. Die entgangenen Steigerungsraten der letzten 18 Jahre werden ausgeglichen und fortan dynamisch um drei Prozent pro Jahr gesteigert.
  • Sonderbedarfe der Hochschulmedizin werden ebenfalls anerkannt. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Qualitätsziele der Hochschulen

Gegenstand des HoFV ist auch die Realisierung von Qualitätszielen, deren Erreichung sich die Hochschulen in den nächsten sechs Jahren widmen werden. Im Wesentlichen sind hier zu nennen:

  • Gute Arbeit an den Hochschulen: Befristungen sollen sich künftig nach Dauer der Drittmittelgewährung oder der Qualifikationsphase richten. Die Hochschulen werden eine Selbstverpflichtung zur Befristung von Arbeitsverträgen im wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Bereich verabschieden.
  • Studienplätze: Die Hochschulen erklären sich bereit, grundsätzlich während der Laufzeit des HoFV mindestens das Studienplatzangebot des akademischen Jahres 2013/14 für Studierende im ersten Fachsemester in den grundständigen Studiengängen, bereinigt um Sondereffekte in Folge des doppelten Abiturjahrgangs zu gewährleisten.
  • Abbruchquoten: Die Hochschulen setzen ihre Anstrengungen fort, auch angesichts einer zunehmenden Heterogenität der Studierenden, die Studienerfolge weiter zu verbessern.
  • Promotionen: Die promotionsberechtigten Hochschulen und Zusammenschlüsse setzen die gemeinsam vereinbarten Qualitätsstandards im Promotionsverfahren konsequent um.
  • Strategiefähigkeit und Steuerung: Die Hochschulen erarbeiten mit dem MWK aussagekräftige und messbare Kennziffern in den zentralen Leistungsdimensionen, zum Beispiel Lehre und Studium, Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Gleichstellung, akademische Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer und halten einen Strategiefonds vor.
  • Energieeffizienz: Die Hochschulen unterstützen das Energie- und Klimaschutzkonzept der Landesregierung, die Emissionen der Landesgebäude bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Bei der Sanierung werden vorbildliche Energiestandards umgesetzt.
  • Gleichstellung: Die Hochschulen entwickeln verfahrensgerechte und ambitionierte Standards bei der Durchführung von Berufungsverfahren. Darüber hinaus stellen sie den Gleichstellungsbeauftragten eine Mindestausstattung bereit.
  • Open-Access: Die Hochschulen sind bestrebt, das Open-Access-Prinzip in der Hochschullandschaft weiter zu verankern

Hochschulfinanzierungsvertrag

Der Hochschulfinanzierungsvertrag ist eine Finanzierungsverpflichtung, die weit über den nächsten Doppelhaushalt hinausgeht. Nachdem das Parlament im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts seine Ermächtigung zum Vertragsabschluss gegeben hat, konnte der Hochschulfinanzierungsvertrag jetzt von der Regierung unterschrieben werden. Nun kann auch die haushaltstechnische Umsetzung stattfinden. Dieses Vorgehen war notwendig, weil der Vertrag andernfalls das Königsrecht des Parlaments, nämlich die Hoheit in Haushaltsfragen, verletzt hätte.