Dies ist eine Anerkennung der Forschungsleistung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) und stärkt die Forschung an der Hochschule Offenburg. Davon profitiert auch die regionale Wirtschaft: Denn gemeinsame Forschungsprojekte stärken die Innovationsleistung.
Mit der Gründung eines gemeinsamen Promotionsverbands in der vergangenen Woche haben die 24 HAW in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für ein eigenständiges Promotionsrecht geschaffen. Das Wissenschaftsministerium kündigte an, der Verband werde künftig Doktortitel verleihen können. „Wir wollen für forschungsaffine Absolventinnen und Absolventen dieser Hochschulen einen zusätzlichen Weg zur Weiterqualifizierung bieten. Damit stärken wir zugleich die HAW als Institution“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Für die Hochschule Offenburg ist das Promotionsrecht von großer Bedeutung. Seit Jahren gehört die HSO zu den forschungsstärksten Hochschulen des Landes. „Das Promotionsrecht in qualitätsgesicherten Bereichen erhöht unsere Attraktivität bei der Gewinnung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie bei der Besetzung von Professuren“, sagt Rektor Prof. Dr. Stephan Trahasch.
Innovationskraft der Region stärken
Zudem schließt das Promotionsrecht Lücken im Wissenschafts- und Innovationssystem. Die HAW zeichnen sich durch anwendungsorientierte Forschung aus, die sich häufig aus der Praxis ergibt: Dort erfordern technologische oder gesellschaftliche Herausforderungen innovative, praktisch umsetzbare Lösungen. Das Promotionsrecht für HAW stärkt die Innovationsfähigkeit der Unternehmen, da in gemeinsamen Forschungsprojekten zwischen HAW und Unternehmen wissenschaftliches Vorgehen in Praxisfeldern verankert und Innovationen entwickelt werden. Die Verwertung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Praxis wird erhöht und der Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis wird gestärkt. „Für Antworten auf die wichtigen Herausforderungen wie Klimawandel, Energiewende oder Digitalisierung benötigen wir die enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und die innovative, praxisnahe Forschung der HAW", erläutert Trahasch.
Modell BW: Promotionsverband verleiht Doktortitel
Das Promotionsrecht erhält ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildeter Hochschulverband, dem alle staatlichen HAW und die drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg – insgesamt 24 Hochschulen – angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird also künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. Zentrale Einrichtung wird das Promotionszentrum sein, an dem besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren der baden-württembergischen HAW Mitglieder sein können. Dies ermöglicht den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg. Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. Bereits seit 2010 gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der HAW an einer Universität im Rahmen von Kooperativen Promotionskollegs promovieren können.