Wege ins Ausland
Eine der wichtigsten, grundsätzlichen Fragen bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes ist nicht zuletzt die Frage der Finanzierung. Hierbei gilt es vorab zu klären, inwieweit man in der Lage und bereit ist, Studiengebühren und Lebenshaltungskosten im Ausland zu begleichen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Bitte prüfen Sie genau, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen und achten Sie dabei auf die zum Teil sehr langen Vorlaufzeiten (teilweise von mehr als einem Jahr).
Das Team des International Office steht Ihnen für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien finden Sie unter Stipendien sowie unter Nützliche Links.
Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Das erfolgreiche EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport wird deshalb fortgeführt. Ziel des Programms ist es unter anderem, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken. In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen noch stärker berücksichtigt werden und der Zugang wird vereinfacht.
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können alle regulär immatrikulierten Studierenden der Hochschule Offenburg. In jedem Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) kann eine Förderung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Diese kann nach Belieben auf mehrere Aufenthalte (Studium und/oder Praktika) verteilt werden, wobei die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten eingehalten werden muss.
Die Bewerbung für Erasmus+-Studienaufenthalte erfolgt über die Online-Bewerbung beim International Office. Hier wird auch die Auswahl der Teilnehmenden getroffen. Eine Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen finden Sie hier.
Finanzielle Förderung:
Erasmus+-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren. Darüber hinaus erhält jede/r Studierende, soweit möglich, einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Die Höhe des Zuschuss richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland und wird durch die NA DAAD auf nationaler Ebene festgelegt:
Förderung im Projekt 2022 und 2023 (Mobilitäten in Programm- und Partnerländer ab Sommersemester 2023, internationale Mobilitäten ab Wintersemester 23/24) :
Gruppe 1 | Programmländer: |
|
Gruppe 2 | Programmländer: | 540,00 EUR mtl. |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 490,00 EUR mtl. |
Internationale Mobilitäten | Partnerländer (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) | 700,00 EUR mtl. |
Die Förderung wird taggenau berechnet. Im Projekt 2022 und 2023 KA 131 erhalten nur Studierende mit geringeren Chancen im Rahmen einer internationalen Mobilität (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) einen Fahrtkostenzuschuss. Im Projekt 2022+2023 KA171 (internationale Mobilität nach Taiwan oder Hong Kong) erhalten alle Studierenden einen Fahrtkostenzuschuss.
Fahrtkostenzuschuss für internationale Mobilitäten:
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
10 bis 99 km | 23 EUR | -- |
100 bis 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 bis 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 bis 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 bis 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 bis 7999 km | 820 EUR | -- |
8000 km oder mehr | 1.500 EUR | -- |
Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission.
Förderung im Projekt 2024:
Gruppe 1 | Programmländer: |
|
Gruppe 2 |
| 540,00 EUR mtl. |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540,00 EUR mtl. |
Internationale Mobilitäten | Partnerländer (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) | 700,00 EUR mtl. |
Die Förderung wird taggenau berechnet.
Neu ab dem Projekt 2024 KA131: Alle Studierenden im Rahmen einer internationalen Mobilität (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) erhalten eine Fahrkostenpauschale.
Studierende in Programmländer und die Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich, die an einer long-term Mobililtät teilnehmen, erhalten keine Fahrkostenpauschale. Das Top-up für Grünes Reisen gibt es nicht mehr.
Studierende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal zwei Reisetage beantragen. Studierende, die umweltfreundlich reisen, können eine Förderung für maximal sechs Reisetage beantragen.
Fahrkostenpauschale für internationale Mobilitäten:
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
10 bis 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 bis 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 bis 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 bis 7999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 km oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission.
Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Förderung in Form einer Erhöhung der monatlichen Stipendienrate (Top-up) in Höhe von 250,00 Euro zu erhalten:
Erstakademiker*innen: Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d.h. beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie, die zu einem vergleichbaren Abschluss führt. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse.
Erwerbstätige Studierende: Studierende, die vor dem Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate fortlaufend eine Erwerbstätigkeit von Januar bis Juni (bei Semesterstart ab August) bzw. Juni – November (bei Semesterstart ab Januar) mit einem monatlichen Nettoverdienst von mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro (im Durchschnitt) ausüben. Die Erwerbstätigkeit darf während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt werden (hierzu zählen u.a. auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub), der Arbeitsvertrag kann jedoch pausiert werden. Studierende, die eine selbständige Tätigkeit ausüben sowie Studierende, die in einem dualen/berufsbegleitenden Studiengang mit festem Gehalt studieren, können leider kein Top-up erhalten.
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung (körperlich oder psychisch): Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Realkostenförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende können einen Realkostenantrag für einen Auslandsaufenthalt und eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität stellen:
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung: Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Erasmus Top-up für grünes Reisen (nur KA131 Projekt 2022 + 2023):
Studierende, die mehr als 50% der Hin- und Rückreise zur Gasthochschule mit umweltfreundlichen Transportmitteln (Bus, Zug oder Fahrgemeinschaft in einem Pkw) planen, können zusätzliche Fördermittel in Höhe von einmalig 50 Euro für grünes Reisen beantragen. Zudem können in diesem Fall bis zu vier zusätzliche Fördertage für eine längere An- und Abreise beantragt werden.
Die Beantragung der Erasmus+ Top-ups und der Realkostenförderung erfolgt beim International Office.
Anerkennung:
Es erfolgt eine akademische Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Studienleistung über das Online Learning Agreement (Programmländer) / Learning Agreement (Partnerländer). Dieses muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts vom/von der Studierenden, vom/von der Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs sowie von der Partnerhochschule unterschrieben werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sprachenförderung online:
Jedem Studierenden, der/die für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm ausgewählt wurde, wird empfohlen, die OLS-Sprachprüfung in der Unterrichtssprache abzulegen und zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz die auf der OLS-Platform verfügbaren Sprachkurse zu nutzen.
Berichtspflicht:
Jede/r Teilnehmende muss den Teilnehmendenbericht über seine/ihre Mobilitätserfahrung (über das Online-Tool EUSurvey) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung zur Erstellung des Berichts ausfüllen und einreichen. Darüber hinaus muss innerhalb von 30 Tagen nach Endes des Aufenthalts dem International Office ein ausführlicher Erfahrungsbericht (zur Veröfffentlichung in Moodle) in digitaler Form übermittelt werden.
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Links zu ERASMUS+:
Erasmus+-Auswahlkriterien ab dem Projekt 2022
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Das erfolgreiche EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport wird deshalb fortgeführt. Ziel des Programms ist es unter anderem, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken. In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen noch stärker berücksichtigt werden und der Zugang wird vereinfacht.
Teilnahmebedingungen:
Studierende der Hochschule Offenburg können im Rahmen von Erasmus+ während jedes Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) einen bzw. mehrere Studienaufenthalte bzw. Praktika in einem der genannten Programm- oder weltweiten Partnerländer absolvieren, pro Studienzyklus max. 12 Monate (360 Tage). Um über Erasmus+ gefördert werden zu können, muss das Praktikum mindestens 2 Monate (= 60 Tage) andauern und ein Vollzeitpraktikum sein. Während des gesamten Praktikumszeitraums muss der/die Teilnehmende an der Hochschule Offenburg eingeschrieben sein (Ausnahme: Graduierte).
Neben Studierenden können auch Graduierte im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert werden. Graduiertenpraktika können beispielsweise zwischen Bachelor- und Masterstudium bzw. nach dem Masterstudium absolviert werden. Wichtig zu beachten ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind und das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Ein Praktikum als Graduierte*r wird zur Förderdauer des vorherigen Studienzyklus hinzugerechnet, d.h. es sollten noch mindestens zwei Monate Erasmus+ Förderung aus dem vorherigen Studienzyklus zur Verfügung stehen.
Studierende mit außereuropäischer Staatsbürgerschaft müssen für den gesamten Studiengang eingeschrieben sein und einen regulären Abschluss an der Hochschule Offenburg anstreben (die Förderung von Austauschstudierenden ist nicht zulässig). Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben, dürfen das Praktikum nicht in ihrem Hauptwohnsitzland absolvieren.
Studierende, die ein mit Erasmus gefördertes Pflichtpraktikum absolvieren wollen, orientieren sich, wie beim Pflichtpraktikum im Inland, am Allgemeinen Teil der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) § 4 und am Besonderen Teil.
Bei freiwilligen Praktika, freiwilligen Praktika, bei denen die Lernergebnisse als Grundlage zum Verfassen der Thesis genutzt werden sollen (auch hier bitte die jeweils betreffende StuPO konsultieren), sowie bei Graduiertenpraktika wird empfohlen, Gespräche in der jeweiligen Fakultät über die Absichten, Sinn und Zweck der betreffenden Praxisphase zu führen.
Studierende müssen vor Antritt eines Auslandspraktikums sicherstellen, dass das Grundstudium abgeschlossen ist und keine Drittversuche mehr ausstehen.
Weitere Informationen zu
Erasmus+-Fördervoraussetzungen (Studierende und Graduierte)
Erasmus+ Weltweit
Bewerbung:
Die Bewerbung für das Erasmus-Stipendium für Praktika erfolgt online über die „Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester der Fachhochschulen in Baden-Württemberg“, KOOR - Erasmus Services BW, die an der Hochschule Karlsruhe angesiedelt ist. Bewerbungen können ganzjährig eingereicht werden, allerdings müssen der KOOR - Erasmus Services BW die vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen (Ausnahme für Praktika an einer Schule, einer Universität oder einer anderen Bildungseinrichtung: spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn).
Planen Sie bitte unbedingt eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, da Sie unter anderem Unterschriften von der Hochschule Offenburg und der Praktikumsstelle einholen müssen.
Das "Bewerbungsformular", das nach erfolgreicher Online-Registrierung bei der KOOR zum Download bereitsteht, wird bei Pflicht-, freiwilligen und Graduiertenpraktika von Dr. Alexander Burdumy unterschrieben.
Das "Learning Agreement", das ebenfalls im Lauf des Bewerbungsprozesses zum Download bereitsteht, wird bei Pflichtpraktika von dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden der jeweiligen Fakultät unterschrieben (Prüfungsausschussvorsitzende: B+W, EMI, M+V, M).
Bei freiwilligen Praktika und Graduiertenpraktika wird die Unterschrift auf dem Learning Agreement von dem/der Praktikantenamtsleiter*in der jeweiligen Fakultät geleistet (Praktikantenamtsleiter*innen: B+W, EMI, M+V, M).
Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf bei der KOOR - Erasmus Services BW.
Finanzielle Förderung:
Informationen zur finanziellen Förderung erhalten Sie auf der Seite der KOOR - Erasmus Services BW
Doppelförderung:
Eine Erasmus-Förderung ist nicht mit einem anderen DAAD-Stipendium, z.B. PROMOS-Stipendium, oder einem anderen EU-Stipendium kombinierbar.
Erasmus Top-up für grünes Reisen:
Studierende, die nachhaltig in ihr Zielland reisen, können einen Sonderzuschuss von bis zu 50,00 € bei der KOOR – Erasmus Services BW beantragen (ehrenwörtliche Erklärung).
Weitere Informationen zum Grünen Reisen
Studierende der Gruppe „fewer opportunities“:
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, Studierende, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen sowie erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen erhalten ein monatliches Top-Up von 250,00 €.
Weitere Informationen zu
Stipendienleistungen und Sonderförderung
Stipendienleistungen für Erasmus+-Aufenthalte in Partnerländern
Erasmus+ Partnerländern
Anerkennung:
Die Hochschule Offenburg erkennt im Ausland erfolgreich erbrachte Leistungen an. Die Voraussetzung dafür ist, dass vor Antritt des Auslandsaufenthalts ein "Learning Agreement" unterzeichet wurde.
Die "Bescheinigung der Hochschule über die Dokumentation des Praktikums", die nach dem Auslandspraktikum von der KOOR - Erasmus Services BW zur Verfügung gestellt wird, wird von derselben Person unterschrieben, die vor Antritt des Praktikums auch das "Learning Agreement" unterschrieben hat.
Weitere Informationen zur Anerkennung an der Hochschule Offenburg.
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Links zu Erasmus+ und der KOOR – Erasmus Services BW
Online-Bewerbungsformular KOOR - Erasmus Services BW
Erasmus+ Charta für Studierende
Informationen der Europäischen Kommission zu Erasmus+
DAAD, Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Allgemeine Informationen zum Auslandspraktikum
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH schreibt an der Hochschule Offenburg (und ausgewählten Partnerhochschulen) regelmäßig Anfang des Jahres für das jeweils darauffolgende akademische Jahr Baden-Württemberg Stipendien aus. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende; auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonders Wert gelegt.
Stipendiendauer: mindestens 3 Monate
Stipendienhöhe: mindestens 600,00 € pro Monat
Die Ausschreibung findet zweimal pro Kalenderjahr statt und wird per E-Mail und Informationen auf der Homepage veröffentlicht. In der Ausschreibung erhalten Sie Informationen über die erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsschluss ist:
- für das Wintersemester (und das Sommersemester des folgenden Jahres): 31. März
- für das Sommersemester: 31. Oktober (in 2024 - 4. November!)
Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach einer Vorauswahl durch die Auswahlkommission der Hochschule Offenburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums ist die Unterzeichnung eines Stipendienvertrages. Darin verpflichten sich die Stipendiat*innen u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:
- Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums
- Die Gast- und Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn das Studium unterbrochen oder abgebrochen werden muss
- Im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen
- An Veranstaltungen der Baden-Württember Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs teilzunehmen
- Einen Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen.
Links zum Baden-Württemberg-STIPENDIUM:
Ausschreibung für das Sommersemester 2025
Vordruck zur Erstellung eines Gutachtens
PROMOS ist ein Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen.
Im Rahmen des PROMOS-Programms des DAAD, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), können Studiensemester an Partnerhochschulen, die nicht am Erasmus+-Programm teilnehmen, selbstorganisierte Studiensemester sowie Praxissemester und Abschlussarbeiten im Ausland gefördert werden. Die Höhe der Teilstipendienraten beträgt je nach Land monatlich € 350,00, € 450,00 oder € 550,00 (siehe Fördersätze). Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate.
Die Stipendienausschreibung erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich und wird per E-Mail und auf der Homepage veröffentlicht.
Bewerbungsfrist:
15. Januar: für Auslandsaufenthalte mit Semesterstart im Ausland im 1. Halbjahr
15. Juni: für Auslandsaufenthalte mit Semesterstart im Ausland im 2. Halbjahr
Bewerben können sich deutsche und nichtdeutsche Studierende, die regulär an der Hochschule Offenburg eingeschrieben sind mit dem Ziel, hier einen Abschluss zu erreichen. Für nichtdeutsche Studierende sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Die hochschulinterne Auswahl erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien durch eine Stipendienkommission. Die Vergabeentscheidung wird innerhalb von maximal vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist getroffen.
Links zu PROMOS:
Sie können sich für einen Zuschuss für Ihren Auslandsaufenthalt aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Diese Mittel werden voraussichtlich im Herbst eines jeden Jahres durch die Hochschule vergeben. Ein Antrag auf eine Förderung muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes im International Office gestellt werden.
Wenn Sie bereits eine Förderung durch andere Programme erhalten, schließt dies einen Zuschuss durch das MWK aus.
Links zum MWK-Zuschuss:
Die deutsche Fulbright-Kommission vergibt Reisestipendien, Jahresstipendien sowie Stipendien für Summer Schools an Hochschulen in den USA.
Die Bewerbungsfrist für das Reisestipendium für das nächste akademische Jahr endet im Januar. Bewerben können sich u.a. Studierende und Absolventen von Fachhochschulen, die ihren Aufenthalt in den USA über deutsch-amerikanische Hochschulpartnerschaftsprogramme, über deutsch-amerikanische Vereine oder Stiftungen arrangieren und (teil-) finanzieren.
Die Bewerbungsfrist für das Jahresstipendium ist in der Regel Ende Juni / Anfang Juli für das übernächste akademische Jahr. Die Stipendien richten sich u.a. an Studierende und Absolventen von Fachhochschulen und dienen der fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und der Begegnung mit den USA. Abhängig von den Visa-Regelungen können die StipendiatInnen im Einzelfall zur Ergänzung ihres Studienaufenthaltes auch ein selbstarrangiertes und selbstfinanziertes Praktikum an das Stipendium anschließen.
Studierende, die im 1. bis 4. Fachsemester an einer deutschen Fachhochschule eingeschrieben sind und im August an einer amerikanischen Universität ihre sprachlichen, fachlichen und interkulturellen Kompetenzen erweitern möchten, können sich bis Ende Februar bei der Fulbright-Kommission für ein Stipendium im Sommerstudienprogramm bewerben.
Bewerbungsinformationen und Antragsunterlagen zu allen Stipendien finden Sie auf der Homepage der Fulbright Kommission.
Links zu Fulbright-Stipendien:
Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Auslandssemester nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts bei dem für das Zielland zuständigen BAföG-Amt gestellt werden muss.
Links zum Auslands-BAföG:
Auslands-BAföG, Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Thomas Gessmann-Stiftung wurde 1998 gegründet und fördert speziell hochbegabte Studierende in technischen Fächern an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Die Stiftung vergibt unter anderem Beihilfen für zeitlich begrenzte Studienaufenthalte im Ausland und im Rahmen der Anfertigung von Abschlussarbeiten. Die Stipendienausschreibung erfolgt zweimal jährlich per Email.
Das Programm "HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten" ist Teil der umfassenden, vom BMBF geforderten Programminitiative HAW.International.
Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.
Bewerben können sich:
- Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
Die Bewerbungsfristen liegen ca. 5-8 Monate vor dem Start des Auslandsaufenthaltes.
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+ oder PROMOS ist ausgeschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Das Programm "HAW.International: Auslandspraktika" ist Teil der umfassenden, vom BMBF geforderten Programminitiative HAW.International.
Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH erhalten in diesem Programm Stipendien für ein Auslandspraktikum.
Bewerben können sich:
- Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
Die Bewerbungsfristen liegen ca. 5-8 Monate vor dem Start des Auslandsaufenthaltes.
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+ oder PROMOS ist ausgeschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Für deutsche Studierende vergibt der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) verschiedene Stipendien. In der Stipendiendatenbank des DAAD finden Sie zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten, die zum Teil auf dieser Seite auch schon erläutert worden sind.
Unter "Nützliche Links" finden Sie noch weitere Stipendiendatenbanken sowie Informationen zu weiteren Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.
Deutsch-Amerikanisches Praktikantenprogramm
Im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Praktikantenprogramms bieten die GIZ GmbH und ihre amerikanische Partnerorganisation Cultural Vistas jungen Berufstätigen die Möglichkeit zwischen 2 bis 12 Monate erste Berufserfahrung in den USA zu sammeln.