Tutoren
- Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte dürfen nach § 57 LHG nur Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre, sowie die Unterstützung der Studierenden in Tutorien übertragen werden. Er handelt sich hier nach § 6 WissZeitVG um befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind.
- Wissenschaftliche Hilfskräfte haben bereits eine abgeschlossene Hochschulausbildung und erhalten einen entsprechend erhöhten Stundensatz.
- Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte dürfen pro Monat maximal 85 Stunden arbeiten. Die jeweiligen Verträge werden immer nur bis Ende des jeweiligen Semesters abgeschlossen.
- Gemäß § 57 Landeshochschulgesetz (LHG) dürfen studentische sowie wissenschaftliche Hilfskräfte maximal 6 Jahre beschäftigt werden.
- Alle Beschäftigungsverhältnisse als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, auch an anderen deutschen Hochschulen, werden bei der Berechnung der Höchstbeschäftigungsdauer angerechnet, d.h. mehrere befristete Arbeitsverhältnisse an wissenschaftlichen Einrichtungen werden zusammengerechnet und dürfen diese Höchstgrenze nicht überschreiten."
Die Verwaltungssemester sind: SS 01.03. - 31.08. WS 01.09. - 28./29.02.
Den Antrag und alle weiteren benötigen Dokumente für ein Tutorium finden Sie unter "Formulare".
- Tutorantrag
- Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung LBV 45201
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung LBV 42101bs
- Erklärung zur Sozialversicherung vereinfacht LBV 42101v
These english documents will help you fill in the forms of the Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Please only hand in the german forms.
- LBV 42101bs (english) - Declaration for the Payment of Remuneration and regarding Social Security
- LBV 42101v (english) - Simplified Declaration for the Payment of Remuneration, Social Security, Supplementary Pension and Wage Tax Deduction
- LBV 45201 (english) - Request for Exemption from Compulsory Statutory Pension Insurance in Case of Marginal Employment According to Section 6 Subsection 1b SGB VI
- Handlungshilfe der App für Vorgesetzte
- Handlungshilfe der App für Hilfskräfte
- Info Sheet to set up app
Ihre Arbeitszeiten erfassen Sie bitte über das Webformular.
Alternativ finden Sie das Formular auf unserer Webseite unter "Beschäftigte - Büro Online - AppZeit".
Hinweis:
Falls Sie die Zeiterfassungsapp bereits auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie die Zeiten weiterhin über die App erfassen.
Zum 26.09.2019 wurde allerdings der Support der App eingestellt. Folglich können zukünftig Schwierigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung auftreten.
Bitte verwenden Sie deshalb vorübergehend das oben genannte Webformular unter: www.hs-offenburg.de/appzeit.