Neue Förderung für Studentinnen

Die Hochschule Offenburg richtet im Rahmen des Professorinnenprogramms einen "Förderpool Gender" ein, der junge Nachwuchswissenschaftlerinnen auf ihrem Karriereweg unterstützen soll.

Zwei Studentinnen sitzen auf der Campus-Wiese, eine liest in einem Buch.
© Hochschule Offenburg

Das neue Stipendienprogramm soll Studentinnen dabei unterstützen, ihre Projekte voranzutreiben oder eine Doktorarbeit zu schreiben. Das Bild zeigt Studentinnen an der Hochschule in Vor-Corona-Zeiten.

Frauen und Männer sind gleichberechtigt – so steht es im Grundgesetz und die Hochschulen sind dazu aufgerufen, diesen Grundsatz in der Praxis umzusetzen. Gerade das Wissenschaftssystem hat im Bereich Chancengleichheit Nachholbedarf: Zwar schließen hochschulweit etwa gleich viele Männer und Frauen ihr Studium ab, der Frauenanteil nimmt nach wie vor über den Verlauf der wissenschaftlichen Karriere kontinuierlich ab. Besonders eklatant ist das in den sogenannten MINT-Fächern: Hier finden sich nur 32,4 Prozent erstimmatrikulierte Frauen, 27,4 Prozent wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und 34 promovierte Frauen. Bei den Professuren sind im Schnitt nur noch 14,7 Prozent mit Frauen besetzt.

Durch diese „leaky pipeline“ geht erhebliches Qualifikationspotential für das Wissenschaftssystem verloren. Um mehr Frauen für die verschiedenen Karrierestufen zu gewinnen, ist es deshalb sinnvoll, das vorhandene Potential möglichst an den Hochschulen zu halten.  „Mit unserem Förderprogramm wollen wir unter anderem einen frühzeitigen Drop-out von Studentinnen aus dem Wissenschaftssystem verhindern. Nicht weil Frauen das besonders notwendig hätten – ihre Abbruchquoten liegen in der Regel unter denen ihrer Kommilitonen –, sondern weil wir keine Potentiale verschenken wollen,“ betont die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Offenburg Prof.in Andrea Müller.

Stipendien zur Zwischenfinanzierung und für Projektarbeiten

Konkretes Ziel des neuen Förderprogramms ist es, Finanzierungslücken, die bei Studentinnen während des Studiums auftreten, zu schließen und damit Hindernisse bei der Karriereplanung zu beseitigen. Manchmal endet zum Beispiel die finanzielle Förderung für eine Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit, bevor diese fertiggestellt ist. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass junge Wissenschaftlerinnen ihr Studium abbrechen müssen. Oder Forschungsanträge können nicht geschrieben werden, weil während der Antragstellung keine Gelder zur Verfügung stehen. In diesen Fällen können aus dem „Förderpool Gender“ über drei Monate lang monatlich 300 Euro beantragt werden.

Auch bei der Umsetzung von Projekt- oder Abschlussarbeiten fallen oft Kosten für Reisen, Exkursionen, Equipment oder Recherche an. Der Förderpool Gender unterstützt hier die Arbeiten von Studentinnen bzw. Doktorandinnen mit einer anteiligen, antragsbezogenen Finanzierung von höchstens 50 Prozent.

„Wissenschaftliche Karrieren sind schlecht planbar. Wir hoffen, dass unser Angebot Studentinnen ermutigt, eigene Projekte voranzutreiben und vielleicht auch eine Doktorarbeit zu schreiben. Langfristig müssen sich an den Hochschulen Karrierewege etablieren, bei denen Qualifizierungsmöglichkeiten ineinandergreifen und ihre Planbarkeit ermöglichen. Nur so kann letztlich auch der Frauenanteil unter den Professuren nachhaltig erhöht werden“, betont Prof.in Müller.

Weitere Informationen zum Förderpool Gender unter:

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Hintergrund:

Der „Förderpool Gender“ der Hochschule Offenburg ist Teil des Professorinnenprogramms. Über fünf Jahre stellen dabei der Bund und das Land Baden-Württemberg jährlich 165 000 Euro zur Verfügung, um den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs zu unterstützen. Neben dem Förderpool Gender wird an der Hochschule ein Mentoring-Programm durchgeführt, das Studentinnen beim Einstieg in den Beruf unterstützen will. Außerdem entwickelt ein Teilprojekt innovative Veranstaltungsformate für mint-affine Schülerinnen.  

 

*Quelle: Materialien der GWK, Heft 65: Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. 23. Fortschreibung des Datenmaterials (2017/2018). Bonn 2019; Teil II Tabellenteil S. 14/87.