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Welcome! With our selection of degree programs, a wide variety of abilities and characters will find a place. We look forward to welcoming new faces to a colorful campus. We are open to new students who want to advance business, society and themselves.
Applications for the winter semester are open:
until March 31, 2025 for
- the trinational Master's degree program in Sustainable Business Development with restricted admission (with NC; for prospective students residing outside the EU)
- the international Master's degree programs with restricted admission (with NC; for prospective students residing outside the EU)
until June 30, 2025 for
- the international Master's degree program in International Business Consulting with restricted admission (with NC; for prospective students residing outside the EU)
Click on the degree program to apply.
The Application Process
Schulische Zugangsvoraussetzungen
Um eine Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Hochschule Offenburg zu erhalten, benötigen Sie eine in Baden-Württemberg gültige Hochschulzugangsberechtigung. Nachgewiesen wird dies durch die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife über den erfolgreichen Abschluss an einem Berufskolleg.
Deutsche Bewerber (mit Wohnsitz noch im Ausland oder in Baden-Württemberg), die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, benötigen vom
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon: 0711 904-40700
eine Anerkennung ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Befindet sich der Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.
Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt ebenfalls Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern durch.
Ausländische Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich vor der Bewerbung an das Studienkolleg Konstanz wenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzung für das Studium in einem Master-Studiengang ist der Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss in einem Bachelor- oder Diplom-Studiengang.
Die Hochschule Offenburg vergibt ihre Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind.
In Studiengängen ohne Bewerberüberhang erhält jeder Bewerber, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz; ein Auswahlverfahren findet dann nicht statt.
Wie viel Studienanfängerplätze pro Studiengang jeweils zur Verfügung stehen, ist in der Zulassungszahlenverordnung (ZZVO-HAW) geregelt.
Für das Auswahlverfahren haben die Hochschulen verschiedene Auswahlkriterien festgelegt. An der Hochschule Offenburg erfolgt die Auswahl nach einer kumulierten Punktzahl, die nach Maßgabe schulischer Leistungen, der Berufsausbildung und gegebenenfalls außerschulischer studiengangrelevanter Leistungen bestimmt wird. Der folgenden Übersicht können Sie Angaben zu den Kriterien und zur Bewertung der Leistungen in den einzelnen Studiengängen sowie im Studienmodell startING entnehmen:
Hochschuleigenes Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge (Bachelor)
Die Vergabe der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge erfolgt nach Einordnung der Bewerber in eine Rangliste. Die Rangliste wird anhand der folgenden Kriterien gebildet:
- der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- ggf. einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).
Für die Studiengänge der Fakultät Medien und Informationswesen gilt zusätzlich
- ggf. ein Auslandsaufenthalt von mind. 6-wöchiger Dauer (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).
Auswahlverfahren Einstiegssemester startING
75 Prozent der Studienplätze im Einstiegssemester startING werden über ein leistungsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. 25 Prozent der Plätze werden über ein Auswahlverfahren, das sich aus einem vorgeschalteten E-Assessment und einem 15-minütigen Interview zusammensetzt, vergeben. Weitere Informationen gibt es auf der startING-Seite.
Orientierungstest (OT)
Ab dem Wintersemester 2011/12 ist es für alle Studienbewerber für Bachelor-Studiengänge in Baden-Württemberg Pflicht, ein Studienorientierungsverfahren zu absolvieren.Als Nachweis über die Teilnahme an solch einem Studienorientierungsverfahren müssen entsprechend § 2 Absatz (2) Nr. 3 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung folgende Nachweise eingereicht werden:
a) Teilnahmebestätigung am Lehramts-Orientierungstest (www.bw-cct.de) bei einer Bewerbung (Haupt- oder Hilfsantrag) um einen Studienplatz in den Lehramts-Studiengängen IW-plus, EI-plus, MK-plus sowie MW-plus der Hochschule Offenburg
b) Teilnahmebestätigung am Pflichtteil (Interessentest) des allgemeinen Orientierungstests der Hochschulen und des Landes (www.was-studiere-ich.de) bei einer Bewerbung (Haupt-oder Hilfsantrag) um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang der Hochschule Offenburg mit Ausnahme der Lehramts-Studiengänge (siehe Buchst. a))
Der Lehramts-Orientierungstest ermöglicht es Ihnen, Ihre persönliche Passung zum Beruf des Lehrers zu überprüfen. Dabei geht es um die Neigung und die passende Einstellung zum Lehrerberuf. Am Ende des Tests erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das lediglich bestätigt, dass Sie den Selbst-Test absolviert haben, das aber keinerlei Informationen über das inhaltliche Testergebnis enthält. Dieses Teilnahmezertifikat müssen Sie mit den Bewerbungsunterlagen einreichen.
Der allgemeine Orientierungstest gibt Auskunft über Ihre Interessen und Fähigkeiten und zeigt Ihnen Studiengänge und Berufe auf, die zu Ihnen passen. Er besteht aus einem Interessentest, der ca. 15 Minuten dauert und einem rund 90 Minuten dauernden Fähigkeitstest. Wenn Sie den Interessentest des OT (Pflichtteil) absolviert haben, erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, welches Sie mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. In diesem Zertifikat wird lediglich bescheinigt, dass Sie an dem Orientierungstest teilgenommen haben.
Wurde ein Orientierungstest nach Buchst. a) abgelegt, gilt dieser auch für Bewerbungen um einen Studienplatz nach Buchst. b)
Bei beruflich Qualifizierten nach § 59 LHG, die sich um einen Studienplatz bewerben, wird der schriftliche Nachweis über das Beratungsgespräch an einer Hochschule als Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren anerkannt.
Weitere Orientierungsverfahren werden von der Hochschule Offenburg nicht anerkannt!
Applicants with German university entrance qualification
If you are a so-called Bildungsinländer, i.e. a non-German applicant holding German university entrance qualification (Hochschulzugangsberechtigung, or HZB), you will be treated on equal legal terms with German applicants in the selection process. In other words, the application requirements and procedures are the same as for German nationals.
Applicants without German university entrance qualification
All international applicants without German university entrance qualification who would like to study at Offenburg University first have to submit their applications to the Studienkolleg Konstanz (STK). The STK assesses and validates your application documents along the guidelines of the ZAB (Central Office for Foreign Education, which is part of the German Ministry of Education and Cultural Affairs). If your entrance qualification can be validated, the Studienkolleg will then issue the necessary certificates for you to apply to Offenburg University. The STK also assesses international applicants’ German language proficiency and offers preparatory courses for studying in Germany.
Please note that the STK does not issue admissions itself, but provides the necessary certification to apply for admission. You will still need to submit your application to Offenburg University by the deadline in order to be considered for admission.
If you have questions regarding your application, including deadlines and requirements, please contact the Studienkolleg Konstanz directly.
Admission
In Germany, 8% of the places in each Bachelor's degree program are reserved by law for foreign applicants with non-German university entrance qualifications. Applicants from EU and EEA countries, as well as all foreign applicants holding German university entrance qualifications, are on equal terms with German applicants, i.e. their applications undergo the same selection and admission procedures as those of their German counterparts.
German language proficiency
For all German-language degree programs, German proficiency is a basic prerequisite. All international applicants, therefore, have to prove very good German language skills.
Before you enroll at a German university, you will need to pass the Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH), or the Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) with an average score of “TDN 4” and passing of all four subcategories. If you already hold a qualified TestDaF certificate, you do not have to take the test again. See www.testdaf.de for more details.
Further information on the proof of German language proficiency and language-course offerings in Baden-Württemberg can be found on the website of the Studienkolleg Konstanz.
Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte
[Translate to English:] Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium zugelassen werden. So eröffnet auch der Meisterbrief oder eine Vielzahl von im Beruf erworbenen Qualifikationen den Weg an die Hochschule. D. h.
- Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen steht der allgemeine Hochschulzugang offen
- Sonstige beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung fachlich entsprechend studieren.
Ansprechpartnerin
- 0781 205-4866
- studienberatung@hs-offenburg.de
- Room: A006
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
- Sprechstunde Di-Mi-Do. Terminbuchung per E-Mail. Mittwochs am Klostercampus Gengenbach, Raum G2.05 (während d. Vorlesungszeiten)
Sie haben bereits einige Zeit studiert und erfolgreich Prüfungsleistungen absolviert? Nun möchten Sie in einen anderen, aber ähnlichen Studiengang wechseln?
Oder haben Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert und möchten nun Ihr Bachelor-Studium an der Hochschule Offenburg fortführen?
Nach Studiengangwechsel und/oder Hochschulwechsel können Sie in der Regel problemlos bei uns weiterstudieren, sofern wir einen Platz in Ihrem Wunschstudiengang frei haben. Wenn Ihre bisher erbrachten Studienleistungen mit den im neuen Studiengang geforderten Leistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind, können Sie sich diese anrechnen lassen und sich direkt für ein höheres Fachsemester bewerben. Über die Anrechnung und die Einstufung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.
Wenn Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem bisherigen Studiengang verloren haben, können Sie den gleichen oder einen sehr ähnlichen Studiengang bei uns nicht weiter studieren. Einen Studienfachwechsel können Sie ggf. vornehmen. Im Zweifel entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.
Bitte beachten Sie, dass ggf. auch für Studiengänge der Hochschule Offenburg bei einem verlorenen Prüfungsanspruch ein internes Zulassungshindernis besteht
Mail-Service / Telephone Consultation
For questions about the application:
Mail-Service: zulassungsamt@hs-offenburg.de
Telephone Consultation:
Tel. 0781 205-4792
Monday to Thursday each day from 10:00 - 12:00 h
Tuesday from 13:00 - 15:00 h