Nachdem der Wissenschaftsausschuss des Landtags Baden-Württemberg am Mittwoch, 21. September, einer entsprechenden Verordnung sein Einvernehmen erteilt hatte, unterzeichnete die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst diese. Noch im September soll das neue Promotionsrecht im Gesetzblatt verkündet werden. „Ich freue mich sehr, dass mit dem Einvernehmen des Wissenschaftsausschusses zur Rechtsverordnung ein neuer Weg für die wissenschaftliche Weiterqualifikation offen steht. Viele junge Menschen werden davon profitieren. Die beteiligten Hochschulen werden in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gestärkt“, erklärte Theresia Bauer nach der Unterzeichnung.
Ein gemeinsamer Promotionsverband der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird künftig den Doktorgrad verleihen können. Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg. Von der Hochschule Offenburg gehören acht Professoren zu den 223 Gründungsmitgliedern des Promotionzentrums.